Impressum
Erklärung zur Barrierefreiheit für Stud.IP
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Stud.IP-Installation unter der https://studip.uni-giessen.de der Justus-Liebig-Universität Gießen.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf
einer von Materna Information & Communications SE im Zeitraum von Ende Januar bis Anfang Februar 2021 vorgenommenen Bewertung. Maßstab der Prüfung ist die EN 301 549 und der A sowie AA Status der WCAG 2.1. Überprüft wurden die Vorgaben der WCAG 2.1 (Konformitätsstufen A und AA) anhand der 60 Prüfschritte des BITV/WCAG-Tests.
Die Überprüfung bezieht sich auf das Stud.IP-Release 4.6.
Diese Stud.IP-Installation ist nicht vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar. Im Einzelnen:
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Überschriftenhierarchien werden auf manchen Seiten nicht vollständig eingehalten.
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Für Bilder, Bedienelemente und grafische Elemente sind in manchen Fällen keine, falsche oder unzureichende Alternativen vorhanden.
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Grafiken und Bedienelementen fehlen in manchen Fällen korrekte Auszeichnungen, so dass sie von Assistenzsystemen nicht richtig erfasst werden können.
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Die Sprache in Alternativtexten ist teilweise in Englisch angegeben ohne das der Sprachwechsel korrekt ausgezeichnet ist.
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Listeneinträge, Tabellen(-spalten) und Formulare sind teilweise nicht korrekt ausgezeichnet.
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Die sichtbare Reihenfolge von Seitenelementen weicht teilweise von der Reihenfolge im Quelltext ab.
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Die Mindestanforderung an Kontraste ist nicht überall erfüllt.
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Die Tastatursteuerung ist nicht uneingeschränkt benutzbar.
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Auf der Startseite fehlt die Bereitstellung der Erläuterungen über die Website in Leichter Sprache und in Deutscher Gebärdensprache.
Zudem können von Nutzerinnen und Nutzern eingestellte Inhalte, z.B. PDFs oder Videos, Barrieren aufweisen.
Stud.IP wird derzeit in Bezug auf Barrierefreiheit überarbeitet. Folgende Maßnahmen zur Verringerung von Barrieren werden voraussichtlich in das Release von Stud.IP 5.1 und 5.2 einfließen:
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Attribute und Alternativtexte werden hinzugefügt und korrigiert, damit Screen Reader Schaltflächen, Links, Bedienelemente und Grafiken korrekt interpretieren und passende Texte ausgeben können.
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Die Hierarchien von Überschriften und Reihenfolge von Seitenelementen werden überarbeitet/korrigiert.
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Sprachauszeichnungen werden vereinheitlicht.
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Listeneinträge, Tabellen(-spalten) und Formulare werden korrekt ausgezeichnet und sinnvoll verknüpft.
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Eine Möglichkeit den Kontrast zu verändern, wird implementiert.
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Die Tastatursteuerung korrigiert.
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Aktionsmenüs und Akkordeonelemente werden überarbeitet.
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Die responsive Navigation wird verbessert.
Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 18.09.2024 erstellt und zuletzt am 18.09.2024 aktualisiert.
Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback Ansprechpartnern
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von https://studip.uni-giessen.de aufgefallen? Dann teilen Sie Ihre Informationen gerne per E-Mail oder telefonisch mit.
Wir freuen uns über Ihre Rückmeldung, kontaktieren Sie uns gerne unter:
Justus-Liebig-Universität Gießen
Hochschulrechenzentrum (HRZ)
Abteilung Medien und Anwendungen
Gruppe Medien und E-Learning
Telefon: 0641 99-13115
E-Mail: studip@uni-giessen.de
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.