Nutzungsbedingungen

Stand: 28. März 2014

Stud.IP wird vom Hochschulrechenzentrum (HRZ) der Universität Gießen betrieben. Für die Nutzung von Stud.IP gilt daher die Benutzungsordnung des HRZ. Die Nutzungsbedingungen für Stud.IP sowie der Verweis auf die Benutzerordnung des HRZ werden dem Benutzer bzw. der Benutzerin spätestens bei der erstmaligen Anmeldung in Stud.IP sowie durch entsprechenden Hinweis auf der Login-Seite zur Kenntnis gegeben.

Aus der Benutzungsordnung des HRZ ergeben sich insbesondere, jedoch nicht abschließend, folgende Grundsätze für die Nutzung von Stud.IP:

  1. Voraussetzung für die Nutzung von Stud.IP ist die Zuteilung einer Nutzungsberechtigung (Account) gemäß §3 Benutzungsordnung des HRZ. Der Anmeldename wird von der ausgebenden Stelle festgelegt.
  2. Die Berechtigung für das Stud.IP-Produktiv-System gilt auch für das Stud.IP-Test-System. Das HRZ kann den Zugang zu diesem System aus technischen Gründen [§8. Benutzungsordnung des HRZ] jederzeit beschränken oder einstellen; ein Anspruch auf Zugang zu diesem Test -System besteht daher nicht. Das HRZ behält sich aus technischen Gründen vor, Daten in diesem System jederzeit zu löschen; eine Sicherung der Daten im Test-System erfolgt nicht.
  3. Eine Nutzung zu den nach §2 (I) der Benutzungsordnung des HRZ gestatteten Zwecken erfordert die Einhaltung folgender Richtlinien:
    1. Jeder Nutzer darf genau einen Account in Stud.IP nutzen. Aus diesem Account muss die Identität des Benutzers abzuleiten sein.
    2. Bei Stud.IP besteht Klarnamen-Pflicht. Der Benutzer oder die Benutzerin verpflichtet sich, seinen/ihren korrekten und vollständigen Vornamen und Nachnamen sowie den/die korrekte(n) Fachbereiche/Institute, an denen er/sie tätig ist, anzugeben. Phantasie-Angaben sind nicht gestattet
    3. Im Regelfall erfolgt die Authentisierung über die LDAP-/X.500-Server des HRZ. Das HRZ ist berechtigt, die für die ordnungsgemäße Nutzung von Stud.IP notwendigen personenbezogenen Daten (Vor- und Nachname, E-Mail-Adresse) mit den im LDAP-/X.500-Server hinterlegten personenbezogenen Daten zu belegen.
  4. Der Benutzer oder die Benutzerin hat die Mitteilungen von Stud.IP, die per Stud.IP-Nachricht verschickt werden und ggf. auch an die universitäre E-Mailadresse weitergeleitet werden regelmäßig zu lesen [lt. §4 (I) 11. Benutzungsordnung des HRZ].
  5. Alle anderen Angaben zu Ihrer Person erfolgen freiwillig, haben jedoch, sofern angegeben, korrekt zu sein. Wenn Sie weitere Daten von sich angeben, sind diese nur für andere, registrierte Nutzer des Systems zugänglich. Eine Ausnahme hiervon sind automatisch aus dem System generierte Personalverzeichnisse der beteiligten Institute sowie auf externe Seiten selbst freigegebene personenbezogene Daten.
  6. Die Nutzung von Stud.IP ist nur im Rahmen der mit Stud.IP verwalteten Lehrveranstaltungen - bei der Test-Installation auch zu Evaluationszwecken in angemessenem Umfang - gestattet. Insbesondere nicht gestattet sind das Anbieten von Dateien rein privaten Inhalts sowie die Nutzung der Chat bzw. Pinnwand- und Profil-Funktionen sowie des Schwarzen Bretts zu privaten oder kommerziellen Zwecken. [lt. §2 (I)  Benutzungsordnung des HRZ]
  7. Der Benutzer oder die Benutzerin stellt sicher, dass er/sie bei der Nutzung von nicht gegen geltende Rechtsvorschriften verstößt [lt. §5 (II) Benutzungsordnung des HRZ]. Insbesondere verpflichtet sich der Benutzer oder die Benutzerin:
    1. Stud.IP weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu benutzen,
    2. die geltenden Jugendschutzvorschriften zu beachten,
    3. die Privatsphäre anderer zu respektieren und daher in keinem Fall belästigende, verleumderische oder bedrohende Inhalte einzustellen oder zu verschicken,
    4. die Eigentums- und Verwertungsansprüchen Dritter an Dateien zu wahren (dies gilt insbes. für Dateien, die durch Dritte erzeugt wurden, oder Bilder, auf denen Dritte abgebildet sind, und für sog. Inline-Links, aus denen die Urheberschaft Dritter an den verlinkten Inhalten für den Betrachter nicht offensichtlich erkennbar ist);
    5. keine Anwendungen auszuführen, die zu einer Veränderung der physikalischen oder logischen Struktur der genutzten Netze führen können,
    6. Stud.IP nicht zur Verbreitung von Werbe- oder Marketingbotschaften zu nutzen.
  8. Der Benutzer oder die Benutzerin verpflichtet sich, seinen/ihren Zugang gegen die unbefugte Benutzung durch Dritte zu schützen; eine Weitergabe des Passwortes ist untersagt [lt. §4 (I) 5. Benutzungsordnung des HRZ].
  9. Beim Ablegen von Dateien in Stud.IP ist vom Benutzer oder der Benutzerin im Rahmen der üblichen Sorgfaltspflichten sicherzustellen, dass die abzulegenden Dateien frei von Viren und Schadfunktionen sind [lt. §4 (I) 3 Benutzungsordnung des HRZ]. Das HRZ ist berechtigt, zur Erhaltung der Datensicherheit und des Schutzes anderer Nutzer Dateien mit Viren oder Schadfunktionen unverzüglich und ohne vorherige Benachrichtigung des Eigentümers zu löschen [lt. §8 (VII) Benutzungsordnung des HRZ]. Das HRZ haftet nicht für Schäden, die von Dateien verursacht werden, die aus Stud.IP heruntergeladenen wurden [lt. §11 (I) Benutzungsordnung des HRZ].
  10. Bei einem Verstoß des Benutzers oder der Benutzerin gegen die oben aufgeführten Obliegenheiten
    1. hat er/sie ggf. für Schäden zu haften und die Universität Gießen von Haftungsansprüchen Dritter freizustellen [lt. §10 (IV) und §10 (V) Benutzungsordnung des HRZ]. Dies gilt auch für durch Dritte angerichtete Schäden, wenn der Benutzer oder die Benutzerin die Nutzung durch Dritte - etwa durch Weitergabe des Passwortes - ermöglicht hat [lt. §4 (II)  Benutzungsordnung des HRZ].
    2. kann das Hochschulrechenzentrum nach Abmahnung per E-Mail (in schweren Fällen auch unverzüglich) den Zugang vorübergehend, im Wiederholungsfall (und in schweren Fällen) auch endgültig einschränken (z.B. durch Herabstufen der Rechte auf "Nur Lesen") oder sperren; Beim Verdacht des Missbrauchs eines Accounts kann dieser bis zur Klärung der Sachlage vorübergehend gesperrt werden. [lt. §10 Benutzungsordnung des HRZ]