Legende: FB 11 - Medizin

Allgemeine Abkürzungen

Außerdem sind auf der Internetseite für Studierende der Humanmedizin vorklinische und klinische Stundenpläne erhältlich und an der Pforte des Zentrums für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde für klinische Studierende der Zahnmedizin Stundenpläne erhältlich, aus denen für jedes Studiensemester Zeit und Ort der vorgeschriebenen Praktischen Übungen bzw. Pflichtveranstaltungen ersichtlich sind:

HSLUniverstiätsprofessoren, Hochschuldozenten, Honorarprofessoren, außerplanmäßige Professoren, Privatdozenten, Wissenschaftliche Assistenten und externe Lehrbeauftragte unter Beteiligung Wissenschaftlicher Mitarbeiter.

Vorklinische Fächer:
PPraktische Übungen, Kurse und Seminare für Studierende der H u m a n m e d i z i n nach Anlage 1 Approbationsordnung für Ärzte,deren regelmäßiger und erfolgreicher Besuch bei der Meldung zur Ersten Abschnitt der ärztlichen Prüfung nachzuweisen ist.
Praktische Übungen, Kurse und Seminare für Studierende der H u m a n m e d i z i n nach Anlage 12 Approbationsordnung für Ärzte, deren regelmäßiger und erfolgreicher Besuch bei der Meldung zum Zweiten Abschnitt der ärztlichen Prüfung nachzuweisen ist.
PVPflichtveranstaltungen für Studierende der Humanmedizin nach neuer Approbationsordnung für Ärzte, deren regelmäßiger und erfolgreicher Besuch bei der Meldung zum Ersten Abschnitt bzw. Zweiten Abschnitt der ärztlichen Prüfung nachzuweisen ist.
FFörderliche Lehrveranstaltungen nach § 2 Abs. 1 Satz 3 der Approbationsordnung für Ärzte, deren Besuch für Studierende der H u m a n m e d i z i n der Erreichung des Ausbildungszieles dient.
Z VkPflichtveranstaltungen für Studierende der Z a h n m e d i z i n nach der Approbationsordnung für Zahnärzte in der Fassung der Dritten Änderungsverordnung vom 17. Dezember 1986, deren regelmäßiger und erfolgreicher Besuch, soweit scheinpflichtig, bei der Meldung zur Naturwissenschaftlichen oder Zahnärztlichen Vorprüfung nachzuweisen ist.
Lehrveranstaltungen in naturwissenschaftlichen Grundlagenfächern - siehe unter den Fachbereichen 07 und 08
F in Biologie (s. FB 08)
P,ZChemisches Praktikum für Human- und Zahnmediziner (s. FB 08)
F,Zin Chemie (s. FB 08)
P,ZPhysikalisches Praktikum für Human- und Zahnmediziner (s. FB 07)
F,Zin Physik (s. FB 07)

Klinische Fächer:
PPraktische Übungen nach Anlage 2 Approbationsordnung für Ärzte für Studierende der Humanmedizin im Zweiten klinischen Studienabschnitt, deren regelmäßiger und erfolgreicher Besuch bei der Meldung zum Zweiten Abschnitt der ärztlichen Prüfung nachzuweisen ist.
PVPflichtvorlesungen nach § 2 Abs. 1 Satz 2 Approbationsordnung für Ärzte im Zweiten klinschen Studienabschnitt, die Praktische Übungen vorbereiten und begleiten und deren regelmäßiger Besuch nachzuweisen ist.
F Förderliche Lehrveranstaltungen nach § 2 Abs. 1 Satz 3 Approbationsordnung für Ärzte, deren Besuch für Studierende der Humanmedizin im Zweiten klinischen Studienabschnitt der Erreichung des Ausbildungszieles dient.
III Spezielle Lehrveranstaltungen für Studierende im Praktischen Jahr, die ganzjährig durchgeführt werden.
Z Kl Pflichtveranstaltungen für Studierende der Z a h n m e d i z i n nach der Approbationsordnung für Zahnärzte in der Fassung vom 17. Dezember 1986 und § 48 der Röntgenverordnung vom 1. März 1973, deren regelmäßiger und erfolgreicher Besuch, soweit scheinpflichtig, bei der Meldung zur Zahnärztlichen Prüfung nachzuweisen ist.
Zielgruppen
EWErnährungswissenschaften
PPädagogik
PsPsychologie
GasthGasthörer
HMHumanmedizin
ZMZahnmedizin

Verbindlichkeiten
EEinführung
FFörderliche Lehrveranstaltungen nach § 2 Abs. 1 Satz 3 der Approbationsordnung für Ärzte, deren Besuch für Studierende der Humanmedizin der Erreichung des Ausbildungszieles dient.
P1Praktische Übungen für Stud. d. Humanmedizin nach Anl. 1 z. Approbationsordnung für Ärzte, deren regelmäßiger u. erfolgreicher Besuch bei der Meldung zum Ersten Staatsexamen nachzuweisen ist.
P2Praktische Übungen nach Anlage 3 zur ÄAppO für Studierende der Humanmedizin im Zweiten klinischen Studienabschnitt, deren regelmäßiger und erfolgreicher Besuch bei der Meldung zum Zwei-ten Abschnitt der ärztlichen Prüfung nachzuweisen ist.
PJSpezielle Lehrveranstaltungen für Studierende im Praktischen Jahr, die ganzjährig durchgeführt werden.
PVPflichtvorlesungen nach § 2 Abs. 1 Satz 2 der Approbationsordnung für Ärzte, die Praktische Übungen vorbereiten oder begleiten, und deren regelmäßiger Besuch nachzuweisen ist.
PVPflichtveranstaltung
WVWahlveranstaltung
Z KlPflichtveranst. f. Stud. d. Z a h n m e d i z i n n. d. AppO f. Zahnärzte i. d. F. v. 17. Dez. 1986 u. § 48 d. RöntgenVO v. 1. März 1973, deren regelm. u. erfolgreicher Besuch, soweit scheinpflichtig, b. d. Meldung z. Zahnärztl. Prüfung nachzuwei
Z VkPflichtveranstaltungen f. Stud. d. Z a h n m e d i z i n nach der AppO f. Zahnärzte i. d. F. d. Dritten Änd.verordnung v. 17. Dez. 1986, deren regelmäßiger u. erfolgreicher Besuch, soweit scheinpflichtig, bei der Meldung zur Naturwiss. od. Zahnär

Studienphase
FGFortgeschrittene
KlinKlinische Fächer
KSKlinisches Studium
VKVorklinische Fächer
VSVorklinisches Studium

Veranstaltungsarten
EXExkursion
GGrundseminar
KKolloquium
KursusKursus
OOberseminar
PRPraktika
RVRingvorlesung
SSeminar
ÜÜbungen
VVorlesung

Raumübersicht

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