| Details zur Veranstaltung |
|
Dozent/-in: Stephan Hocks Veranstaltungstyp: Vorlesung Ort: keine Angabe Semester: SoSe 2026 Zeiten: Donnerstag, 16:00 - 18:00, wöchentlich (ab dem 16.04.26) Beschreibung: Nach § 4 AufenthG wird grundsätzlich jede und jeder Nichtdeutsche, die oder der keine Freizügigkeitsberechtigung aus dem Unionsrecht innehat (oder eine Berechtigung aus einer Assoziation verweisen kann) verpflichtet, einen Aufenthaltstitel einzuholen, will sie oder er in die Bundesrepublik einreisen oder sich dort aufhalten. Auch eine Erlaubnis für die Erwerbstätigkeit seht Drittstaatsangehörigen nicht einfach so zu. Das wird im Aufenthaltsgesetz und anderen Gesetzen geregelt, auch das Unions- und Völkerrecht spielt hier mit hinein. Die rechtlich legitime Befugnis eines Staates, über Aufenthalt und andere Lebensbedingungen (z.B. Erwerbstätigkeit, Mobilität oder Leistungsbezug) von Nicht-Staatsangehörigen Bestimmungen zu erlassen, wird allgemein als Folge der staatlichen Souveränität angesehen, auch wenn deren völkerrechtliche Herleitung zuletzt wieder in der Diskussion ist. Die Vorlesung behandelt diese und andere Fragen, die zur Beschreibung der Rechtslage von Drittstaatsangehörigen in der Bundesrepublik relevant werden. Auch die prozessualen Bezüge, wie etwa Antragsverfahren, Rechtsbehelf und Eilrechtsschutz werden behandelt. Die Veranstaltung richtet sich an alle Interessierten, sie ist ausdrücklich auch für Studierende anderer Fachbereiche geöffnet. Veranstaltungsnummer: |
| Weitere Infos und Anmeldung |