| Details zur Veranstaltung |
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Dozent/-in: Nina Keller-Kemmerer Veranstaltungstyp: Vorlesung Ort: keine Angabe Semester: SoSe 2026 Zeiten: Donnerstag, 14:00 - 16:00, wöchentlich (ab dem 16.04.26) Beschreibung: Menschenrechtsschutz im Rahmen der EMRK Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) gehört zu den wichtigsten Instrumenten des internationalen Menschenrechtsschutzes. Seit ihrer Verabschiedung im Jahr 1950 hat sie die Entwicklung des europäischen Verfassungsrechts maßgeblich geprägt und ermöglicht es Individuen, Menschenrechtsverletzungen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte geltend zu machen. Die Vorlesung führt in Struktur, Verfahren und Rechtsprechung der EMRK ein. Behandelt werden insbesondere zentrale Grundrechte der Konvention – etwa das Recht auf Leben, das Verbot der Folter, der Schutz des Privatlebens, Religionsfreiheit, Meinungsfreiheit und das Diskriminierungsverbot – sowie die methodischen Grundlagen der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Analyse wichtiger Entscheidungen des EGMR. Anhand ausgewählter Fälle werden sowohl klassische Grundrechtsprobleme als auch aktuelle Herausforderungen diskutiert, etwa Fragen des Klimaschutzes, der Migration, der digitalen Überwachung oder der Rechte von LGBTQIA+-Personen. Die Vorlesung verbindet juristische Dogmatik mit historischen und gesellschaftlichen Perspektiven auf den europäischen Menschenrechtsschutz. Sie vermittelt das notwendige methodische „Handwerkszeug“, um Entscheidungen des EGMR zu analysieren und zu interpretieren, und ordnet die EMRK in ihren größeren Kontext im deutschen Recht, im Unionsrecht und im internationalen Menschenrechtssystem ein. Nach Abschluss der Veranstaltung verfügen die Studierenden über ein grundlegendes Verständnis der EMRK und ihrer Bedeutung für das europäische Rechtssystem. Sie kennen zentrale Entscheidungen des EGMR und sind in der Lage, diese rechtlich einzuordnen und kritisch zu diskutieren. Veranstaltungsnummer: |
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