Vorlesung: Geschützte Güter im Völkerrecht: Sicherheit, Menschenrechte und Investitionen - Details

Vorlesung: Geschützte Güter im Völkerrecht: Sicherheit, Menschenrechte und Investitionen - Details

Allgemeine Informationen

Veranstaltungsname Vorlesung: Geschützte Güter im Völkerrecht: Sicherheit, Menschenrechte und Investitionen
Untertitel
Semester SoSe 2026
Aktuelle Anzahl der Teilnehmenden 0
Heimat-Einrichtung (Prof. Marauhn) Öffentliches Recht und Völkerrecht
Veranstaltungstyp Vorlesung in der Kategorie Lehre
Nächster Termin Mo, 27.04.26, 10:00 - 13:00

Räume und Zeiten

Licher Straße 68, 020

  • Montag, 27.04.26, 10:00 - 13:00 Uhr
  • Dienstag, 28.04.26, 10:00 - 12:00 Uhr
  • Montag, 04.05.26, 10:00 - 13:00 Uhr
  • Dienstag, 05.05.26, 10:00 - 12:00 Uhr

Informationen für das eVV

Veranstaltungs- und Datumsinfo Blockveranstaltung vgl. Ablaufplan

Kommentar/Beschreibung

Titel der Lehrveranstaltung: Geschützte Güter im Völkerrecht: Sicherheit, Menschenrechte und Investitionen

Die Veranstaltung gliedert sich in vier thematische Schwerpunkte:

1. Einführung in das internationale Sicherheitsrecht
Diese Vorlesung vermittelt einen systematischen Überblick über den rechtlichen Rahmen, innerhalb dessen Staaten und internationale Akteure im Kontext globaler Sicherheit agieren. Analysiert werden die Entscheidungsprozesse, Kooperationsmechanismen und die Umsetzung strategischer Sicherheitskonzepte unter völkerrechtlichen Prämissen.

2. Einführung in das internationale Investitionsrecht und die Schiedsgerichtsbarkeit
Die Vorlesung führt in den internationalen Rechtsrahmen für ausländische Direktinvestitionen ein. Im Zentrum stehen die Analyse bilateraler Investitionsschutzabkommen (BITs), deren materiell-rechtliche Schutzstandards sowie die prozessualen Durchsetzungsmechanismen. Zudem wird das System der Investor-Staat-Streitbeteiligung (ISDS) im Spannungsfeld zu traditionellen zwischenstaatlichen Verfahren beleuchtet.

3. Autonomie des Unionsrechts vs. Nationale Identität: Die Rechtssache C-448/23 (Kommission/Polen)
Als Beispiel des wegweisenden EuGH-Urteils vom 18. Dezember 2025 (Kommission/Polen) wird untersucht, inwiefern die Missachtung unionsrechtlicher Entscheidungen durch nationale Organe fundamentale Grundsätze der EU verletzt. Die Vorlesung analysiert das Spannungsverhältnis zwischen dem Vorrang des Unionsrechts und verfassungsrechtlichen Kontrollvorbehalten der Mitgliedstaaten an einem aktuellen Wendepunkt der europäischen Rechtsgeschichte.

4. Menschenrechte im Ausnahmezustand und Standards der Rechtsstaatlichkeit
Diese Einheit bietet eine eingehende Analyse der Derogation völkerrechtlicher Schutzgarantien (insb. IPbpR) in Krisenzeiten. Basierend auf der Prämisse, dass die Beschaffenheit des politischen Systems den Umfang von Grundrechtseingriffen maßgeblich beeinflusst, wird das Verhältnis zwischen demokratischen Standards und der völkerrechtlichen Definition von Notstandsbefugnissen kritisch hinterfragt.